Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln das Rechtsverhältnis bzw. den Behandlungsvertrag zwischen Physiotherapie zu Hause Andrea Cavka (nachfolgend «PZH») und der Patientin/dem Patienten (nachfolgend «der Patient») . Diese AGB gelten zwischen PZH und dem Patienten in der bei Durchführung der Behandlung aktuell gültigen Form. Sie regeln die Geschäftsbeziehung der gebuchten Behandlung (nachfolgend «die Behandlung») ausschliesslich, soweit nichts anderes erwähnt oder vereinbart wurde.
2. Datenschutz
Wir erheben, verarbeiten und speichern personenbezogene Daten gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen der Schweiz. Die Datenschutzerklärungen von PZH können unter https://www.physiotherapieandrea.ch/datenschutz abgerufen werden. Durch Inanspruchnahme der Behandlungsleistung stimmt der Patient den Datenschutzerklärungen zu.
Die Patientenakten gehören dem Patienten und werden ihm auf Wunsch jederzeit ausgehändigt. Sie werden von PZH aufbewahrt und den behandelnden Physiotherapeuten zur Verfügung gestellt sowie für Fakturierung und Inkasso verwendet. Zum Zweck der Rechnungsstellung sowie der Patienten- und Terminverwaltung werden sämtliche dafür notwendige Daten dem Software-Hersteller (Pharmed Solutions AG) bekanntgeben. Zudem erlauben wir uns, medizinische Daten und Patientendaten, die im Zusammenhang mit der Behandlung stehen, mit den zuweisenden und behandelnden Ärzten sowie Vertrauensärzten der Kostenträger und mit schweizerischen Versicherungen aller Art zu administrativen Zwecken auszutauschen, und zusätzliche Patientendaten einzuholen.
3. Annulationsbedingungen
Gebuchte Behandlungstermine sind grundsätzlich verbindlich und die vereinbarte Zeit wird für den Patienten reserviert. Verpasst oder zu spät abgesagte Termine erhöhen unseren administrativen Aufwand und dürfen nicht zu Lasten der Kranken- oder Unfallversicherung abgerechnet werden. Der Patient wird daher gebeten, im Verhinderungsfalle die jeweilige Praxis frühzeitig, aber mindestens 24 Stunden im Voraus, darüber zu informieren.
PZH behält sich vor, bei einer verspäteten oder gar keiner Terminabsage und Nichterscheinen dem Patienten folgende Behandlungskosten privat (ohne Anspruch auf Rückerstattung durch die Krankenkassen) zu verrechnen:
Physiotherapie: CHF 75.00
Physiotherapie privat/Massage: entsprechender gebuchter Leistung
4. Zahlungsregelung
PZH verrechnet ärztlich verordnete Leistungen nach dem System «Tiers payant» und sendet die Rechnung direkt an die Krankenkasse. Diese bezahlt den kompletten Betrag und stellt dem Patienten eine allfällige die Kostenbeteiligung in Rechnung. Alle Behandlungskosten, die von der Versicherung/Krankenkasse nicht gezahlt werden, übernimmt der Patient vollständig selbst. Es spielt dabei keine Rolle, aus welchem Grund die Versicherung/Krankenkasse die Begleichung der Rechnung verweigert. Bei Zahlungsverzug wird für die 1. Mahnung eine Gebühr von CHF 10.- und bei der letzten Mahnung von CHF 20.- erhoben. Nach zwei erfolglosen Mahnungen wird der Fall einer Inkassofirma übergeben, wobei zusätzliche CHF 28.- erhoben werden.
Die Kosten für die privat verrechneten Behandlungen (Physiotherapie privat und Massage) sind vor dem nächsten Termin vor Ort, oder, wenn kein Termin mehr geplant ist, grundsätzlich innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum durch den Patienten zu bezahlen.
Die Zahlung vor Ort ist in bar oder via Twint möglich.
5. Rückforderungen
Es kann vorkommen, dass eine Versicherung/Krankenkasse die bereits gegenüber PZH beglichene Behandlungskosten vom Patienten zurück fordert (Tiers Payant). Mit dem Einverständnis dieser AGB bestätigt der Patient:
Dass der Patient sämtliche Rückerstattungen an die Versicherung von Rechnung von PZH übernimmt.
Dass es PZH nicht gestattet ist, auf Rückforderungsbegehren von Versicherungen einzugehen.
Dass PZH Rückforderungsbegehren direkten an den Patienten weiterleitet und diesbezüglich nichts unternimmt.
Dass der Patient PZH in jedem Falle davon befreit, bereits erhaltene Beträge zurückerstatten zu müssen, auch wenn PZH aus gesetzlichen Gründen zur Rückzahlung von Rechnungen gezwungen ist.
Dass der Patient direkt für die Abwicklung der Rückforderung verantwortlich ist und alle damit verbundenen Aktivitäten wie Klärung, Abwicklung und Begleichung übernimmt.
Genannte Einverständnisse gelten für Zahlungen aus der Grundversicherung, Zusatzversicherung oder privat verrechnete Behandlungen, die allenfalls fälschlicherweise an die Krankenkasse verrechnet wurden.
Auch bei Rückforderungen gilt, dass alle Behandlungskosten, die von einer Versicherung/Krankenkasse zurückgefordert werden, der Patient vollständig selbst übernimmt, unabhängig vom Grund der Rückforderung.
6. Zahlungsverweigerung durch Kassen
Es kann vorkommen, dass Versicherungen/Krankenkassen die Zahlung der Behandlungskosten verweigert. Der Patient setzt sich dafür ein, sich bestmöglich gegen Zahlungsverweigerungen oder Rückforderungen zu schützen. Folgende Massnahmen helfen dabei:
Bei Unsicherheit, ob die Therapie, Medizinische Trainingstherapie etc. bezahlt wird, holt der Patient beim Arzt eine Kostengutsprache der Krankenkasse ein.
Der Patient kontrolliert sämtliche Rechnungen und weist PZH auf Unstimmigkeiten hin.
7. Behandlung
Die Behandlung des Patienten richtet sich nach den allgemein anerkannten und bekannten Standards und Regeln der modernen Physiotherapie und Med. Massage. Wie dies allgemein in der Natur der therapeutischen und medizinischen Behandlung liegt, kann ein bestimmter Behandlungserfolg nicht garantiert werden.
8. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Schaffhausen, Schweiz. Anwendbares Recht ist ausschliesslich das Schweizerische Recht unter Ausschluss des Kollisionsrecht.
9. Schlussbestimmungen
PZH behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die aktuell gültige Version ist auf unserer Website unter https://www.physiotherapieandrea.ch/agb abrufbar. Die geänderte Version tritt mit Publikation auf der Website in Kraft.
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht gültig oder nicht durchsetzbar sein, ist die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen davon nicht betroffen. Anstelle der ungültigen Punkte soll, sofern vorhanden, die gesetzliche Regelung treten.
Physiotherapie zu Hause Andrea Cavka, August 2024